Klageänderung in der Berufungsinstanz : Anmerkung zu BGH, Urteil v. 6.5.1999 - IX ZR 250/98 und zu BGH, Urteil v. 22.4.1999 - IX ZR 352/98


Otte, Karsten



Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel
Erscheinungsjahr: 2000
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Zeitschrift für Zivilprozeß : ZZP
Band/Volume: 113
Heft/Issue: 2
Seitenbereich: 225-235
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Walter de Gruyter GmbH
ISSN: 0342-3468 , 2366-2077
Verwandte URLs:
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Eur Transport- u VerkR, BgR, Int Privat- u ZivilverfR (Stiftungsprofessur) (Otte 2001-2006)
Fachgebiet: 340 Recht
Normierte Schlagwörter (SWD): Berufung , Deutschland / Bundesgerichtshof , Klageänderung , Deutschland / Zivilprozessordnung
Abstract: Verfasser weist eingangs darauf hin, daß es zur Frage der Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz noch immer unterschiedliche Ansichten gebe. Er verdeutlicht diese anhand zweier Urteile des BGH, 1999-05-06, IX ZR 250/98, ZZP 113, 219 (2000) und 1999-04-22, IX ZR 352/98, ZZP 113, 222 (2000) sowie der Ausführungen von Altmeppen (ZIP 1992, 453). Dabei fährt er in die beiden BGH-Fälle ein, in welchen es um die Auswechslung des Klagegrundes (unzulässig) und um eine andere rechtliche Begründung des Klagebegehrens (zulässig) geht, und setzt sich mit den für eine weitergehende Zulassung der Klageänderung bereits bei Einlegung der Berufung plädierenden Aussagen Altmeppens auseinander. Thema ist vor allem die Forderung der Rechtsprechung, daß das erstinstanzliche Urteil, dh die darin liegende Beschwer, angegriffen werden müsse und die Klageänderung nicht einziges Ziel einer Berufung sein dürfe. Daraus werde deutlich, daß es der Rechtsprechung - auch wenn sie dies nicht offen sage - um prozeßwirtschaftliche Erwägungen, also den Schutz der Rechtsmittelgerichte vor unbegründeter Inanspruchnahme gehe. Als eine wertende Beurteilung ermöglichendes Korrektiv diene das Kriterium der Sachdienlichkeit. Abschließend hebt Verfasser hervor, daß der BGH die hilfsweise Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Schadensersatzbegehrens neben dem neuen Klageantrag nicht mehr ausreichen lasse.




Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.




Metadaten-Export


Zitation


+ Suche Autoren in

BASE: Otte, Karsten

Google Scholar: Otte, Karsten

+ Aufruf-Statistik

Aufrufe im letzten Jahr

Detaillierte Angaben



Sie haben einen Fehler gefunden? Teilen Sie uns Ihren Korrekturwunsch bitte hier mit: E-Mail


Actions (login required)

Eintrag anzeigen Eintrag anzeigen