Der Kampf ums Schmerzensgeld im Vorfeld des BGB von 1900 am Beispiel zweier Reichsgerichtsurteile aus 1882


Kafitz, Nicole


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URL: https://madoc.bib.uni-mannheim.de/1151
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-11515
Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2005
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: None
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Falk, Ulrich
Datum der mündl. Prüfung: 22 Dezember 2005
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Rhetorik und Europ. Rechtsgeschichte (Falk 2002-)
Fachgebiet: 340 Recht
Normierte Schlagwörter (SWD): Schmerzensgeld , Immaterieller Schaden , Deutschland / Reichsgericht , Reichsgerichtsbarkeit , Deutschland / Bürgerliches Gesetzbuch
Freie Schlagwörter (Englisch): compensation for immaterial damage , punitive damages , German Civil Code , French Civil Code
Abstract: Bei der Untersuchung der "deutschen" Rezeption des Code Civil fällt eine Reichsgerichtsentscheidung des II. Zivilsenats aus dem Jahre 1882 ins Auge, die viel Kritik erfahren hat, da sie sich scheinbar willkürlich in Gegensatz zur ständigen französischen Rechtsprechung zum Schmer¬zensgeld setzte, indem sie den Ersatz eines dommage moral als dem Willen des Code Civil nicht entsprechend ablehnte. Eine Entscheidung des III. Zivilsenats des Reichsgerichts, die nur wenige Monate später ergangen war, sprach hingegen Schmerzensgeld – wiederum aus grundsätzlichen Erwägungen heraus – zu. Mit Blick darauf, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der beiden erwähnten Entscheidungen 1882 bereits die erste BGB-Kommission eingesetzt war, stellt sich die Frage, wie das Reichsgericht, das nach der Reichsgründung 1871 im Jahre 1879 vor allem zu dem Zweck gegründet worden war, der bestehenden Rechtszersplitterung entgegenzuwirken, die Grundsatzfrage nach der generellen Gewährung von Schmerzensgeld genau entgegengesetzt beantworten konnte. Ziel dieser Arbeit ist es, im Wege einer rechtshistorischen Einordnung der Urteile, den Ursachen hierfür auf den Grund zu gehen. Im Einzelnen wird untersucht, ob schon die unterschiedlichen Sachverhalte, die den beiden Entscheidungen zu Grunde lagen, unweigerlich zu unterschiedlichen Entscheidungen führen mussten. Oder lag Ursache vielleicht darin, dass die Senate aufgrund der Rechtszersplitterung in Deutschland unterschiedliche Rechtsgrundlagen heranziehen mussten, die zudem aus unterschiedlichen Rechtstraditionen stammten? Zuletzt wird erörtert, ob die beiden Urteile nicht in erster Linie Ausdruck des Konfliktes zweier rechtspolitischer Grundhaltungen waren, die nach Umsetzung im entstehenden BGB strebten. Ein Überblick über die Entwicklung des Schmerzensgeldes seit Inkrafttreten des BGB rundet die Betrachtungen ab.
Übersetzter Titel: The battle about compensation for immaterial damage in the run-up to the German Civil Code of 1900 exemplified by two decisions of the German Reichsgericht in the year of 1882 (Englisch)
Übersetzung des Abstracts: This thesis deals with two decisions of the German Reichsgericht rendered in 1882 considering the compensation for immaterial damage. Within only six month, in one case the second civil court of appeal denied such a compensation, whereas in another case the third civil court of appeal granted it. Since at this point in time the discussion about the coming German Civil Code of 1900 has already been in full swing, it is interesting to investigate the reasons for this contradictoriness. In detail, the author takes a look at the different facts of the cases as well as the legal basis and makes observations to legal policy including a review about the further development of compensation for immaterial damage after 1900. (Englisch)
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