§ 398a AO im Licht des europäischen Grundsatzes ne bis in idem


Bülte, Jens



URL: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits...
Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel
Erscheinungsjahr: 2014
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht : NZWiSt
Band/Volume: 3
Heft/Issue: 9
Seitenbereich: 321-327
Ort der Veröffentlichung: München
Verlag: Beck
ISSN: 2193-5777
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- u. Steuerstrafrecht (Bülte 2013-)
Fachgebiet: 340 Recht
Freie Schlagwörter (Deutsch): Selbstanzeige , ne bis in idem , Steuerstrafrecht , Europäisches Strafrecht
Abstract: Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der Vorschriften über die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige nach § AO § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht nur durch die Umsetzung der „Reinen-Tisch-Lösung” drastisch verkürzt, sondern auch durch die Beschränkung auf Fälle, in denen das Ausmaß der Hinterziehung (derzeit noch) 50.000 EUR nicht überschreitet. Wird diese Betragsgrenze überschritten, so ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Gleiches soll nach dem Referentenentwurf für einen neuen § AO § 371 Abs. AO § 371 Absatz 2 Nr. 4 gelten, „wenn ein in § AO § 370 Absatz AO § 370 Absatz 3 Nummer 2 bis 5 AO genannter besonders schwerer Fall vorliegt”. Hier greift aber nun die vom Gesetzgeber neu konzipierte Lösung eines zwingenden Verfolgungshindernisses in § AO § 398a AO ein. Die vermeintlich salomonische Entscheidung, die strafbefreiende Selbstanzeige für schwerwiegende Steuerhinterziehungen abzuschaffen, diese Taten aber dennoch nicht strafrechtlich zu verfolgen, um so weiterhin unbekannte Steuerquellen aufzudecken, erweist sich als misslich. Denn sie bringt im Vergleich zu einer rein materiell-strafrechtlichen Lösung (auch) im unionsrechtlichen Kontext erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich.




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