"Early Crediting" als klimapolitisches Instrument : eine ökonomische und rechtliche Analyse


Stronzik, Marcus ; Dette, Birgit ; Herold, Anke


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URL: https://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/43256
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-432568
Dokumenttyp: Arbeitspapier
Erscheinungsjahr: 2000
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: ZEW-Dokumentation
Band/Volume: 00-13
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Verlag: ZEW
ISSN: 1611-681X
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Sonstige Einrichtungen > ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
MADOC-Schriftenreihe: Veröffentlichungen des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) > ZEW-Dokumentation
Fachgebiet: 330 Wirtschaft
Abstract: Gegenstand dieser Dokumentation ist das sogenannte "early crediting" (EC), ein klimapolitisches Instrument, das vor allem in Nordamerika als mögliche Anpassungsmaßnahme in Hinblick auf die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll diskutiert wird. Das Protokoll enthält zwar verbindliche Emissionsobergrenzen für die Vertragsstaaten ab 2008 hinsichtlich des Ausstoßes der wichtigsten Treibhausgase, es setzt jedoch - bis auf eine Ausnahme - explizit keine Anreize für frühzeitige Reduktionsanstrengungen. Es wird analysiert, inwiefern EC einen Beitrag im Rahmen einer nationalen Klimastrategie leisten könnte. Dabei werden sowohl die ökonomischen Anreizwirkungen als auch die rechtliche Problematik jeweils vor dem Hintergrund des bestehenden nationalen bzw. europäischen Regelungsrahmen im Bereich der Klimapolitik beleuchtet. Der Grundgedanke von EC besteht darin, Emittenten, welche bereits vor 2008, d.h. vor dem voraussichtlichen Beginn der Budgetperiode des Kyoto-Protokolls, zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen ergreifen, zu belohnen. Die Teilnahme wäre freiwillig. Eine mögliche "Belohnung" wäre z.B. eine Zuteilung von Emissionsrechten aus dem Kyoto-Budget (oder von Optionen darauf), deren Umfang der zusätzlichen "frühzeitigen" Emissionsminderung entspräche. Diese "credits" wären dann z.B. im Rahmen eines ab 2008 wirksamen nationalen, EU-weiten oder internationalen Emissionsrechtehandels anrechenbar. Die Betrachtung des reinen Funktionsmechanismus des EC-Systems lässt eine positive Wirkung vermuten im Sinne einer ausreichenden Teilnahme von Emittenten an dem Programm. Problematisch erscheint jedoch, inwiefern sich bereits vor 2008 ein funktionierender Markt für "credits" etablieren wird, welcher frühzeitig anreizwirksame Preissignale generieren kann. Die Implementierung eines EC-Programms dürfte in Deutschland vor dem konkreten Hintergrund des existierenden klimapolitischen Instrumentenfächers ferner nicht ohne Friktionen ablaufen. Es bestehen in der Klimapolitik deutliche Unterschiede zwischen dem nordamerikanischen Raum, aus dem die Idee des "early crediting" stammt, und dem deutschen bzw. europäischen Kontext, wo höhere Standards hinsichtlich der Vorgaben für Unternehmen im Klimaschutz bestehen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob durch ein EC-Regime wirklich nur zusätzliche Emissionsreduktionen kreditiert werden, was für Deutschland erhebliche Schwierigkeiten hervorrufen dürfte. Die rechtliche Prüfung lässt den Schluss zu, dass die Einführung eines EC-Modells nicht an die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls gebunden ist, sondern von der Bundesregierung als klimapolitisches Instrument auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf nationaler Ebene eingesetzt werden könnte. Die konkrete Ausgestaltung des EC-Modells muss aber mit europarechtlichen und nationalen Bestimmungen vereinbar sein. Der tatsächliche Einsatzzeitraum eines deutschen EC-Systems dürfte realistischerweise auf nur wenige Jahre beschränkt sein. Denn einerseits wird die Lebensdauer eines EC-Systems auf den Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtungsperiode oder sogar auf einen früheren Zeitpunkt beschränkt sein, falls nämlich ein verbindliches, auf die Kyoto-Ziele hinführendes Klimaregime schon vor 2008 eingeführt werden sollte (z.B. in Gestalt des kürzlich von der EU-Kommission vorgeschlagenen europäischen Emissionhandelssystems). Andererseits wird die Einführung eines EC-Systems im Wege des nationalen Gesetzgebungsverfahrens einen nicht zu unterschätzenden Zeitraum in Anspruch nehmen. Zudem kann die Dauer einer Notifizierung der Gesetzesinitiative durch die Europäische Kommission bis zu zwei Jahre betragen.




Das Dokument wird vom Publikationsserver der Universitätsbibliothek Mannheim bereitgestellt.




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